Du stöberst gerade in dem Lesezeichen: Bundesverband-der-film-und-fernsehschauspieler

Verfasst vor 7 Monaten
Antoine Monot, Jr., Dienstag den, 2. März 2010

Wo bitte gehts zum Film? “Kamera ab”, ruft der Tagesspiegel

Der Tagesspiegel hat, pünktlich zur Berlinale 2010, einen Artikel zum Thema wie man zum Film kommt veröffentlicht. Als Vorstandsmitglied des Bundesverbands der Film- und Fernsehschauspieler wurde ich auch gefragt und durfte auf die Thematik, wie man Schauspieler wird, kurz eingehen:

Der Schauspieler Antoine Monot, Jr., Vorstands-Mitglied des Bundesverbandes der Film- und Fernsehschauspieler (BFFS) und bekannt aus Filmen wie „Absolute Giganten“ und „Das Experiment“, war Regiestudent in Zürich, bevor er zu einem Casting eingeladen wurde. Rät er zu Ausbildung oder Quereinstieg? „Grundsätzlich würde ich jedem, der Schauspieler werden will, eine Woche lang erzählen, wie furchtbar der Beruf ist“, sagt er. „Wer es dann immer noch will, hat, glaube ich, das Zeug dazu.“ Wichtig für einen Schauspieler sei es, sich auf einem Markt mit nicht geringer Konkurrenz grundsätzlich zu überlegen: Was ist mein Alleinstellungsmerkmal?

Der vollständige Artikel von Patrick Wildermann ist hier zu finden: http://www.tagesspiegel.de

Verfasst vor 1 Jahr
Antoine Monot, Jr., Sonntag den, 19. Juli 2009

Der BFFS gewinnt! Neues Gesetz zum Bezug von Arbeitslosengeld 1 für uns Schauspieler

Es ist vollbracht, der Bundesverband der Film- und Fernsehschauspieler, in dessen Vorstand ich mich befinde, erringt einen grossen Sieg! Kurzfristig beschäftigte, zu denen auch wir (Film-)Schauspieler gehören, müssen ab dem 1.8.2009 für den Bezug von Arbeitslosengeld 1 nicht mehr 12 Monate zusammenkriegen, sondern 6. Ist es so einfach? 6 Monate und das wars?Nein, so einfach ist es nicht. Es gibt Auflagen. Der BFFS beschreibt das in seinem Blog sehr treffend:

  1. Seine Beschäftigungstage in der 2-jährigen Rahmenfrist müssen sich überwiegend aus Anstellungen ergeben, die auf nicht mehr als 6 Wochen im Voraus durch Arbeitsvertrag zeit‑ oder zweckbefristet sind.
  2. Er muss in der 2-jährigen Rahmenfrist insgesamt mindestens 6 Monate (180 Tage) arbeitslosenversichert gearbeitet haben, also die verkürzte Anwartschaftszeit erfüllt haben.
  3. Sein (sozialversicherungspflichtig) erzieltes Arbeitsentgelt in den letzten zwölf Monaten darf die maßgebliche Bezugsgröße nicht übersteigen – das ist das Durchschnittarbeitssentgelt aller Beschäftigten (zurzeit 30.240 €)

Das neue Gesetz wird für uns Schauspieler und für alle kurzfristig beschäftigten (am Set) erstmal nicht viel verändern, es ist aber deshalb ein so grosser Erfolg, da es ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung ist. Hätte die Bundesregierung auf die anderen Gewerkschaften gehört, wären wir zurück zur alten Rahmenfrist gebeamt worden und dort für die nächsten Jahre, wenn nicht sogar Jahrzehnte stecken geblieben. Jetzt kann in der kommenden Legislaturperiode an den oben genannten 3 Stellschrauben das “feintuning” vorgenommen werden. Ziel ist es, dass wir Schauspieler endlich wieder Arbeitsloensgeld 1 beziehen können in Zeiten in denen wir nicht arbeiten. Immerhin zahlen wir verhältnissmässig viel ein.

Blogverzeichnisse

Add to Technorati Favorites blogoscoop Blogs
Bloggeramt.de Blogverzeichnis - Blog Verzeichnis bloggerei.de Blogverzeichnis