Verfasst vor 3 Jahren von Antoine Monot, Jr.

Der BFFS gewinnt! Neues Gesetz zum Bezug von Arbeitslosengeld 1 für uns Schauspieler

Es ist vollbracht, der Bundesverband der Film- und Fernsehschauspieler, in dessen Vorstand ich mich befinde, erringt einen grossen Sieg! Kurzfristig beschäftigte, zu denen auch wir (Film-)Schauspieler gehören, müssen ab dem 1.8.2009 für den Bezug von Arbeitslosengeld 1 nicht mehr 12 Monate zusammenkriegen, sondern 6. Ist es so einfach? 6 Monate und das wars?Nein, so einfach ist es nicht. Es gibt Auflagen. Der BFFS beschreibt das in seinem Blog sehr treffend:

  1. Seine Beschäftigungstage in der 2-jährigen Rahmenfrist müssen sich überwiegend aus Anstellungen ergeben, die auf nicht mehr als 6 Wochen im Voraus durch Arbeitsvertrag zeit‑ oder zweckbefristet sind.
  2. Er muss in der 2-jährigen Rahmenfrist insgesamt mindestens 6 Monate (180 Tage) arbeitslosenversichert gearbeitet haben, also die verkürzte Anwartschaftszeit erfüllt haben.
  3. Sein (sozialversicherungspflichtig) erzieltes Arbeitsentgelt in den letzten zwölf Monaten darf die maßgebliche Bezugsgröße nicht übersteigen – das ist das Durchschnittarbeitssentgelt aller Beschäftigten (zurzeit 30.240 €)

Das neue Gesetz wird für uns Schauspieler und für alle kurzfristig beschäftigten (am Set) erstmal nicht viel verändern, es ist aber deshalb ein so grosser Erfolg, da es ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung ist. Hätte die Bundesregierung auf die anderen Gewerkschaften gehört, wären wir zurück zur alten Rahmenfrist gebeamt worden und dort für die nächsten Jahre, wenn nicht sogar Jahrzehnte stecken geblieben. Jetzt kann in der kommenden Legislaturperiode an den oben genannten 3 Stellschrauben das “feintuning” vorgenommen werden. Ziel ist es, dass wir Schauspieler endlich wieder Arbeitsloensgeld 1 beziehen können in Zeiten in denen wir nicht arbeiten. Immerhin zahlen wir verhältnissmässig viel ein.

Verfasst: am Sonntag den, 19. Juli 2009 um 13:42:54 Uhr
Autor: Antoine Monot, Jr.
Tags: Bundesverband der Film- und Fernsehschauspieler , Film ,


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1 Kommentare zu "Der BFFS gewinnt! Neues Gesetz zum Bezug von Arbeitslosengeld 1 für uns Schauspieler"

  1. Geneigte Leserinnen, geneigte Leser,

    ich hatte fälschlicherweise geschrieben, dass das vom BFFS durchgesetzte Gesetz ab dem 1.9.2009 gelten würde, das sollte natürlich 1.8.2009 heissen und wurde von mir im Text oben korrigiert.

    Lieben Gruss

    Antoine

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Der BFFS – Bundesverband der Film‑ und Fernsehschauspieler e.V.

Der BFFS vertritt die Interessen der Film‑ und Fernsehschauspieler in Deutschland. Seit seiner Gründung im April 2006 stellt der Bundesverband mit rund 1.100 Mitgliedern heute den größten Interessenverband der nationalen Film‑ und Fernsehindustrie.

Hauptanliegen ist eine erfolgreiche und im internationalen Kontext konkurrenzfähige Film‑ und Fernsehindustrie mit transparenten und fairen Regeln für alle Beteiligten. In dem Bewusstsein, dass Schauspieler Rückrat und Gesicht einer wichtigen Branche mit hohem Zukunftspotential sind, pflegt der Bundesverband eine enge Vernetzung mit, Sendern, Produzenten und anderen Filmverbänden.

Zu den Zielen des BFFS zählen die Schaffung fairer Arbeitsbedingungen und verlässlicher sozialer Standards, sowie die Förderung, Ermöglichung und der Schutz künstlerischer Qualität in Ausbildung und Produktion.